Musikschulen
Musikschule Bad Arolsen1. Die Musikschule will Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranführen, den Nachwuchs für das Liebhabermusizieren heranbilden, Begabungen frühzeitig erkennen, sie individuell fördern und auf ein evtl. Studium vorbereiten. Der Unterricht der Musikschule im organisatorischen und pädagogischen Konzept richtet sich nach den Empfehlungen des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM).
2. Das Unterrichtsgeld ist ein Jahresentgelt und wird jeweils in monatlichen Teilbeträgen durch Bankabruf erhoben. Die Musikschule unterrichtet für dieses Jahresentgelt mindestens 34 Unterrichtseinheiten im Schuljahr. Die Abrechnung erfolgt stundengenau. Das Musikschuljahr beginnt am 01.08. eines Jahres und endet am 31.07. des folgenden Jahres.
3. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Hessen gilt auch für die Musikschule.
4. Unterrichtsstunden, deren Ausfall die Musikschule zu vertreten hat, werden in der Regel nachgeholt.
5. Abmeldungen sind jeweils mit vierwöchiger Kündigungsfrist zum Ende eines Unterrichtsvierteljahres (also zum 31.01./30.04./31.07./31.10.) schriftlich der Musikschulleitung einzureichen.
6 Die Schüler/innen sind verpflichtet, den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Verhinderungen sind der Lehrkraft rechtzeitig vorher mitzuteilen. Sie entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Für längere Unterrichtsausfälle, die die Schüler/innen oder ihre Erziehungsberechtigten nicht zu vertreten haben, kann in Härtefällen Ersatz gewährt werden.
Unentschuldigtes Fehlen, ungenügende Leistungen, ungebührliches Verhalten der Schüler/innen oder Nichtzahlen des Unterrichtsgeldes berechtigen die Musikschule zur sofortigen Kündigung des Unterrichtsvertrages.
7. Anmeldungen zum Unterricht werden auf dem umseitigen Formular der Musikschule vorgenommen, das nach Unterzeichnung durch die Musikschulleitung als Unterrichtsvertrag gilt.
Die Aufnahme eines Schülers / einer Schülerin ist abhängig von dessen Eignung und richtet sich nach der Zahl der freien Unterrichtsplätze. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
8. Der Unterricht wird durch Lehrpläne geregelt und umfasst: Musikalische Früherziehung, Grundausbildung, Instrumental- und Vokalunterricht.
Es wird Gruppen- und Einzelunterricht erteilt. Die Gruppen werden entsprechend der Zahl der Anmeldungen und nach pädagogischen Gesichtspunkten gebildet.
9. Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel (Instrumente, Noten usw.) sind von den Schülern / den Schülerinnen zu stellen. Sie oder deren Eltern werden gebeten, vorher den Rat der Lehrkraft einzuholen.
10. Rechtsverbindliche Erklärungen (Annahme von Anmeldungen, Unterrichtsaufnahme, mündliche Kündigungen usw.) können von den Lehrkräften des Musikschulkreisverbandes Waldeck-Frankenberg nicht abgegeben werden. Hierfür ist allein die vom Vorstand beauftragte Musikschulleitung zuständig.
Zusätzlicher Haft- und Unfallversicherungsschutz - über die gesetzliche Regelung hinaus - besteht für Schüler/innen und Lehrkräfte nicht.
Nehmen mehrere Familienmitglieder gleichzeitig am Unterricht der Musikschule teil oder belegt ein/e Schüler/in mehrere Unterrichtsfächer, wird eine Ermäßigung pro Teilnehmer bzw. Unterrichtsfach von 10% gewährt, ausgenommen hiervon sind alle ermäßigten Angebote wie z.B. Musikklassen, Ganztagsangebote oder JeKi.
Die Musikschule kann ihren Schülern / Schülerinnen Instrumente im Rahmen ihrer Bestände maximal für die Dauer eines Jahres zur Verfügung stellen. Das Nutzungsentgelt beträgt je Instrument monatlich 12,00 Euro (jährlich 144,00 Euro). Ein Rechtsanspruch auf Überlassung eines Instrumentes besteht nicht.
Die Teilnahme an Ergänzungs-und Ensemblefächern ist unentgeltlich, wenn der/die Schüler/in auch Hauptfach-unterricht erhält. Andernfalls ist ein monatliches Entgelt von 11,00 Euro zu zahlen.
Die Entgelte werden stundengenau abgerechnet und betragen:
Fach |
Schüler/ Gruppe |
Zeit in Minuten |
Entgelt je Unterricht |
Jahresentgelt für 34 UE |
Abschlagszahlungen von August bis Juli |
Musikwiege (ab 9 bis 18 Monate) |
30 |
5,40 € |
183,60 € |
15,30 € |
|
Musikwiege (ab 9 bis 18 Monate) |
45 |
8,10 € |
275,40 € |
22,95 € |
|
Musikgarten (ab 18 Monate) |
ab 6 |
45 |
8,10 € |
275,40 € |
22,95 € |
Musikal. Früherziehung (ab 4 Jahre) |
ab 6 |
45 |
8,10 € |
275,40 € |
22,95 € |
Musikal. Früherziehung (ab 4 Jahre) |
ab 6 |
60 |
10,80 € |
367,20 € |
30,60 € |
MGA (Orff/Rhythmik) |
ab 6 |
45 |
8,10 € |
275,40 € |
22,95 € |
MGA (Orff/Rhythmik) |
ab 6 |
60 |
10,80 € |
367,20 € |
30,60 € |
Künstlerische Fächer (Ballett u. ä.) |
ab 6 |
60 |
10,56 € |
359,04 € |
29,92 € |
Schnupperkurs |
3 – 5 |
45 |
12,48 € |
424,32 € |
35,36 € |
Chor |
45-60 |
2,46 € |
83,64 € |
6,97 € |
|
Instrumentalunterricht: |
|||||
Gruppenunterricht |
ab 5 |
45 |
10,56 € |
359,04 € |
29,92 € |
Gruppenunterricht |
ab 5 |
60 |
14,10 € |
479,40 € |
39,95 € |
Gruppenunterricht |
3 - 4 |
45 |
12,66 € |
430,44 € |
35,87 € |
Gruppenunterricht |
3 - 4 |
60 |
16,86 € |
573,24 € |
47,77 € |
Partnerunterricht |
2 |
45 |
19,02 € |
646,68 € |
53,89 € |
Partnerunterricht |
2 |
30 |
12,66 € |
430,44 € |
35,87 € |
Einzelunterricht |
1 |
30 |
23,04 € |
783,36 € |
65,28 € |
Einzelunterricht |
1 |
45 |
34,62 € |
1.177,08 € |
98,09 € |
16. Eine Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen (mit entsprechendem gültigen Nachweis) ist möglich. Die Einzelfallregelungen erfahren Sie über die jeweilige Geschäftsstelle der Musikschule.
Diese Schulordnung tritt zum 01.08.2019 in Kraft